MKL1888:Handlungsunkosten
[114] Handlungsunkosten, Handlungsspesen heißen alle Auslagen, welche durch Führung und Ausübung eines kaufmännischen Geschäfts veranlaßt werden, wie für Reisen, Salär, Porto, Schreibmaterialien etc. Dieselben werden im Handlungsunkostenkonto verbucht (vgl. Buchhaltung, S. 564).