MKL1888:Hafenmeister
[1000] Hafenmeister, -Kapitän, -Major, der die Oberaufsicht über die Benutzung der Häfen und ihrer Einrichtungen führende Beamte. In Handelshäfen ein ehemaliger Schiffsführer, in Kriegshäfen ein höherer Seeoffizier.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 7 (1887), Seite 1000 | |||
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[1000] Hafenmeister, -Kapitän, -Major, der die Oberaufsicht über die Benutzung der Häfen und ihrer Einrichtungen führende Beamte. In Handelshäfen ein ehemaliger Schiffsführer, in Kriegshäfen ein höherer Seeoffizier.