Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gundling“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 7 (1887), Seite 928
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Gundling. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 928. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gundling (Version vom 20.08.2021)

[928] Gundling, 1) Nikolaus Hieronymus, Philosoph und Rechtsgelehrter, geb. 25. Febr. 1671 zu Kirchen-Sittenbach bei Nürnberg, studierte Theologie, dann in Halle unter Thomasius die Rechte, wurde daselbst 1705 außerordentlicher, 1706 ordentlicher Professor der Philosophie und starb 9. Dez. 1729 als Geheimrat. Am bekanntesten ist seine „Historie der Gelahrtheit“ (hrsg. von Hempel, Frankf. 1734–1736, 5 Bde.; Fortsetzung, das. 1746).

2) Jakob Paul, Freiherr von, Historiker, Bruder des vorigen, geb. 19. Aug. 1673 zu Hersbruck bei Nürnberg, studierte auf mehreren Universitäten und bereiste dann als Hofmeister zweier junger Adligen Holland und England. 1705 wurde er Professor der Geschichte und Rechtswissenschaft an der Adelsakademie zu Berlin. Nach Aufhebung derselben ernannte ihn Friedrich Wilhelm I. 1713 mit dem Titel eines Hofrats zu seinem Zeitungsreferenten und Historiographen; doch glich die Rolle, die er am Hof spielte, da er sich im Tabakskollegium in der Trunkenheit zu vielen rohen Scherzen mißbrauchen ließ, mehr der eines Hofnarren, und einmal suchte sich G. seinem Elend durch die Flucht zu entziehen, wurde aber wieder zurückgebracht (1717). Um den Gelehrtenstand zu verhöhnen, übertrug ihm der König mehrere hohe Hof- und Staatsämter, ernannte ihn zum Präsidenten der Akademie der Wissenschaften und erhob ihn 1724 in den Freiherrenstand. G. starb 11. April 1731 in Potsdam und wurde zu Bornstädt in einem Weinfaß begraben. Er schrieb: „Leben und Thaten Friedrichs I.“ (Halle 1715); „Auszug brandenburgischer Geschichten“ (das. 1722) und eine Anzahl andrer weitschweifiger Werke über die brandenburgisch-preußische und die europäische Geschichte. Vgl. „Leben und Thaten J. P. Freiherrn v. Gundlings“ (Berl. 1795).