MKL1888:Gradskoi sakon
[596] Gradskoi sakon, russ. Bezeichnung für das (ost-) römische Recht. Von der griechischen Geistlichkeit nach Rußland gebracht, erlangte dasselbe dort nicht geringes Ansehen, wenn es auch nicht wie in Deutschland zur Grundlage des gesamten Privatrechtslebens ward. Die Reformbestrebungen Peters d. Gr. setzten dem weitern Eindringen des römischen Rechts ein Ziel.