MKL1888:Glockenrecht
[440] Glockenrecht (Droit sur les cloches), in frühern Jahrhunderten Anrecht des Befehlshabers der Artillerie auf die Glocken eroberter Festungen, wurde meist in Geld abgelöst und von Napoleon 1807 in Danzig von neuem ausgeübt.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 7 (1887), Seite 440 | |||
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[440] Glockenrecht (Droit sur les cloches), in frühern Jahrhunderten Anrecht des Befehlshabers der Artillerie auf die Glocken eroberter Festungen, wurde meist in Geld abgelöst und von Napoleon 1807 in Danzig von neuem ausgeübt.