MKL1888:Glattstehen
[371] Glattstehen, an der Börse s. v. w. sich im Gleichgewicht befinden. So steht das Liquidationsbüreau glatt, wenn die von ihm berechnete Gesamtsumme der zu beziehenden Stücke ebenso groß ist wie diejenige der Stücke, welche zu liefern sind. Man steht glatt, wenn man Zeitgeschäfte derart ins Gleichgewicht bringt, daß man weder Stücke schuldig ist, noch deren zu viel besitzt.