Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gewohnheit“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 7 (1887), Seite 310
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Gewohnheit. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 310. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gewohnheit (Version vom 08.08.2022)

[310] Gewohnheit ist die durch öftere Wiederholung derselben Thätigkeit entstandene Disposition zu derselben, welche zur andern Natur geworden ist. Dieselbe ist als solche jederzeit natürlich, da sie auf einer natürlichen Ursache, der Verstärkung durch Wiederholung (Mechanismus), beruht; dagegen kann dieselbe, je nachdem die Thätigkeit selbst, die durch Wiederholung zur G. wird, der Natur (des Menschen, des Sittengesetzes, der Sitte) angemessen oder zuwider ist, eine naturgemäße oder naturwidrige (sittliche [gute] oder unsittliche [schlechte], gesittete [manierliche] oder ungesittete [unmanierliche]) G. sein. Erstreckt sich die G. auf eine Mehrheit von Individuen, so wird sie zum Brauch; dehnt sich dieselbe auf eine Folge von Generationen aus, so wird sie zum Herkommen; betrifft dieselbe die Anerkennung und Einhaltung gewisser Willensschranken (Rechte und Pflichten), die, einem Volk zur andern Natur geworden, weder der ausdrücklichen Kundmachung (ungeschriebenes Gesetz) noch der von außen kommenden Einschärfung (eingebornes Gesetz) bedarf, so heißt sie Gewohnheitsrecht (s. d.), welches als solches dem Gesetzesrecht (dem geschriebenen) und dem Juristenrecht (gelehrten Recht) gegenübersteht.