MKL1888:Gewichtsteuer
[304] Gewichtsteuer, die nach dem Gewicht bemessene Steuer, insbesondere beim Tabak die G. als Gegensatz zur Flächensteuer, welche nach Flächengröße und deren Ertragsfähigkeit die Steuerhöhe bestimmt.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 7 (1887), Seite 304 | |||
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[304] Gewichtsteuer, die nach dem Gewicht bemessene Steuer, insbesondere beim Tabak die G. als Gegensatz zur Flächensteuer, welche nach Flächengröße und deren Ertragsfähigkeit die Steuerhöhe bestimmt.