MKL1888:Gesichtspunkt
[242] Gesichtspunkt, Ort, von welchem aus ein Gegenstand betrachtet wird; in der Logik die einem Urteil zu Grunde liegende Voraussetzung, durch welche dasselbe bedingt wird und seine Gültigkeit erhält.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 7 (1887), Seite 242 | |||
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[242] Gesichtspunkt, Ort, von welchem aus ein Gegenstand betrachtet wird; in der Logik die einem Urteil zu Grunde liegende Voraussetzung, durch welche dasselbe bedingt wird und seine Gültigkeit erhält.