MKL1888:Geschäftssteuer
[203] Geschäftssteuer, Bezeichnung für die Börsensteuer (s. d.), insofern sie nicht die sogen. wilde Spekulation, sondern den legitimen Waren- und Geschäftsverkehr trifft.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 7 (1887), Seite 203 | |||
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[203] Geschäftssteuer, Bezeichnung für die Börsensteuer (s. d.), insofern sie nicht die sogen. wilde Spekulation, sondern den legitimen Waren- und Geschäftsverkehr trifft.