MKL1888:Gerichtsverfassung
[172] Gerichtsverfassung, der Inbegriff der Grundsätze, welche sich auf die Art der Gerichte, deren Unter- und Überordnung (Instanzenzug), Zuständigkeit und Besetzung sowie auf die Rechte und Pflichten der dabei mitwirkenden Personen (einschließlich der Staatsanwaltschaft) beziehen. Für das Deutsche Reich ist eine einheitliche G. durch das 27. Jan. 1877 publizierte Gerichtsverfassungsgesetz und die sonstigen Justizgesetze herbeigeführt worden (s. Gerichtsordnung).