MKL1888:Gerichtstafel
[172] Gerichtstafel, diejenige Tafel, welche in den Gerichtslokalitäten zum Anheften gerichtlicher Verfügungen und Bekanntmachungen bestimmt ist, um solche zur Kenntnis des Publikums zu bringen, z. B. Subhastationen, Konkurseröffnungen, Aufgebote u. dgl. Derartige Bekanntmachungen erfolgen allerdings in der Regel auch gleichzeitig in öffentlichen Blättern, doch ist in manchen Fällen, z. B. bei der öffentlichen Ladung (s. d.), der Anschlag an die G. zur Legalität des Verfahrens erforderlich. Dasselbe gilt bei dem Aufgebot (s. d.).