Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Geheimfonds“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 1019
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Geheimfonds. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 1019. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Geheimfonds (Version vom 22.12.2024)

[1019] Geheimfonds, in manchen Staatsbudgets vorkommende Summen, welche zur ausschließlichen Disposition der höchsten Staatsbehörden gestellt und zur Bestreitung von Ausgaben bestimmt sind, welche nicht zur öffentlichen Kenntnis kommen sollen und darum der Rechnungskontrolle entzogen sind, die sich nicht zur öffentlichen Rechnungsablegung eignen, wie die Ausgaben für die geheime Polizei, geheime diplomatische Zwecke, Beeinflussung der Presse etc. Die G. haben in allen Ländern starke Angriffe zu erdulden gehabt. Doch sind sie für außerordentliche Zwecke, insbesondere aber für Zwecke der auswärtigen Politik, nicht zu umgehen, wie denn auch im Deutschen Reich dem Auswärtigen Amt ein der Kontrolle des Rechnungshofs nicht unterstehender G. zur Verfügung gestellt ist. Allerdings haben nicht selten einzelne Regierungen, wie z. B. diejenige des zweiten französischen Kaiserreichs, die ihnen gewährten G. gemißbraucht und namentlich mit deren Hilfe eine verderbliche Korruption in der Presse hervorgerufen. Vgl. Reptilienfonds.