MKL1888:Gautsch von Frankenthurm

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gautsch von Frankenthurm“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 959
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Gautsch von Frankenthurm. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 959. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gautsch_von_Frankenthurm (Version vom 13.02.2024)

[959] Gautsch von Frankenthurm, Paul, österreich. Minister, geb. 1851 zu Wien als Sohn eines Polizeikommissars, wurde im Theresianum erzogen, studierte an der Universität zu Wien die Rechte, erwarb 1873 den Doktorgrad, ward 1874 von Stremayr in das Kultusministerium berufen, in dem er unter Stremayr und Konrad als Konzipist und Präsidialsekretär thätig war, 1881 Direktor des Theresianums und Regierungsrat und 1883 bei der Vereinigung des Theresianums mit der orientalischen Akademie zum Hofrat befördert. Als der Minister Conrad v. Eybesfeld die wachsenden Ansprüche der Klerikalen und Tschechen nicht mehr zu befriedigen vermochte, ward an seiner Stelle im November 1885 G. das Unterrichtsministerium übertragen. G. bewährte sich als gewandter Parlamentarier und energischer Chef seines Departements. Innerhalb seiner Verwaltung machte er sich zunächst durch gründliche Säuberung aller Schulbibliotheken von liberalen und deutsch-nationalen Büchern bekannt.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 363
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[363] Gautsch von Frankenthurm, Paul, Freiherr, österreich. Unterrichtsminister, bewährte seine Geschicklichkeit, sich dem Taaffeschen System anzubequemen u. doch sich von Zeit zu Zeit den Anschein eines liberalen Mannes zu geben. Als er 1887 eine Anzahl gering besuchter Mittelschulen, auch einige tschechische, aufhob, wollten ihn die Tschechen bei der Beratung des Unterrichtsbudgets 1888 stürzen. Indes G. beschwichtigte ihren Zorn, indem er einige tschechische, dagegen keine deutschen Mittelschulen herstellte und ein Gesetz über die Studentenvereine, welches vor allem gegen die deutsch gesinnten gerichtet war, einbrachte und vorlegte. Auch dem Drängen der Klerikalen auf Aufhebung des liberalen Schulgesetzes und Unterwerfung der Schule unter die Kirche, wie der Liechtensteinsche Antrag sie verlangte, gab er nach einigem Widerstand nach und legte im April 1889 dem Reichsrat ein neues Schulgesetz vor, das aber nicht mehr zur Beratung gelangte u. später fallen gelassen wurde. G. wurde 1889 in den Freiherrenstand erhoben.