MKL1888:Galgensteuer
[839] Galgensteuer, die Abgabe, welche früher die Gerichtsherrschaft den Gerichtsunterthanen zur Deckung der Kosten für Errichtung des Galgens auferlegte.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
---|---|---|---|
Band 6 (1887), Seite 839 | |||
Mehr zum Thema bei
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]] Wikipedia:
Wiktionary:
| |||
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
Indexseite | |||
|
[839] Galgensteuer, die Abgabe, welche früher die Gerichtsherrschaft den Gerichtsunterthanen zur Deckung der Kosten für Errichtung des Galgens auferlegte.