Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Friedebuße“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 688
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Friedebuße. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 688. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Friedebu%C3%9Fe (Version vom 21.10.2022)

[688] Friedebuße, Abgabe, welche man früher für die Sicherung des Genusses seiner Rechte zu zahlen hatte. Bei Erwerbung eines Grundstücks sicherte man sich im Besitz desselben durch Erlegung eines Friedepfennigs.