MKL1888:Freipaß
[351] ✽ Freipaß, im deutschen Zollwesen der Schein, welcher für nur vorübergehend ein- oder ausgeführte und in unverändertem Zustand wieder zurückgehende und durch Zoll nicht zu belastende Waren ausgestellt wird. Über solche Waren, welche unter strenger Zollkontrolle bleiben, werden eigne Register (Freiregister) geführt.