MKL1888:Forsteinmiete
[440] Forsteinmiete, im nordöstlichen Deutschland gebräuchlicher Ausdruck für die bedingungsweise Zulassung ärmerer Einwohner zur Raff- und Leseholznutzung in den Forsten.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 6 (1887), Seite 440 | |||
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[440] Forsteinmiete, im nordöstlichen Deutschland gebräuchlicher Ausdruck für die bedingungsweise Zulassung ärmerer Einwohner zur Raff- und Leseholznutzung in den Forsten.