Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Formalĭen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 434
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Formalĭen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 434. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Formal%C4%ADen (Version vom 06.01.2023)

[434] Formalĭen (Formalitäten, lat.), Förmlichkeiten, d. h. äußere Umstände, womit man gewisse Handlungen zu begleiten hat, um letztern zufolge gesetzlicher Bestimmung die nötige Rechtsgültigkeit zu geben, z. B. bei der Errichtung eines Testaments. Gewöhnlich spricht man auch von F., um an und für sich unwesentliche Handlungen und Erklärungen zu bezeichnen, die aber gleichwohl nach Herkommen oder Gesetz zur Rechtsgültigkeit eines Aktes erforderlich sind.