MKL1888:Feldwebelleutnant
[120] Feldwebelleutnant, Charge im Beurlaubtenstand, in Deutschland zur Besetzung der Sekondeleutnantsstellen bei den Ersatztruppen, den Landwehr-Fußartilleriebataillonen, dem Seebataillon, den Depoteskadrons und Landsturmformationen am 15. Nov. 1877 geschaffen; besonders werden diensterfahrene inaktive Unteroffiziere dazu befördert. Der F. trägt die Achselstücke der Sekondeleutnants neben den Tressen der Unteroffiziere, aber keine Schärpe, hat den Rang der Sekondeleutnants, rangiert aber stets hinter diesen. Zum Dienst einberufen, bezieht er alle Kompetenzen der Offiziere und hat bei Invalidität, wenn sie infolge der Dienstleistung eintritt, auch deren Pensionsansprüche. – Im Kadettenkorps hat jede Kompanie zur Besorgung der schriftlichen Geschäfte, Verwaltung der Bekleidung und zur Beaufsichtigung des Aufwärterpersonals einen F., der, aus der Zahl der versorgungsberechtigten Feldwebel in diese Stellung übergetreten, ganz die Uniform der Leutnants trägt.