MKL1888:Feldmark
[114] Feldmark, die Fläche sämtlicher einer Gemeinde oder einem Landgut angehöriger Grundstücke an Ackerland, Wiesen, Weiden, Waldungen etc., an ihrer Grenze mit Bäumen, Säulen, Gräben, Rainen oder Steinen bezeichnet. Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die F. an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen (Grenzgang), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwanigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, ward sie früher an solchen Stellen in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.