Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Fasten“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 6567
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Fasten. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 65–67. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Fasten (Version vom 20.02.2024)

[65] Fasten, im allgemeinen die Enthaltung von Nahrungsmitteln während einer gewissen Zeit, im besondern nach dem kirchlichen Sprachgebrauch entweder die gänzliche Enthaltung während eines Tags (jejunium a vespera ad vesperam) oder die Enthaltung von Fleischspeisen (abstinentia). Das F. hat von jeher, namentlich in sittlich-religiöser Beziehung, eine [66] wichtige Rolle gespielt, teils als Übung der Enthaltsamkeit und Selbstverleugnung, teils als Förderungsmittel der Andacht, teils als Vorbereitung zu großen Entschlüssen und Thaten, teils als Zeichen der Trauer, teils endlich als ein an sich gutes und verdienstliches Werk. Besonders im Morgenland, wo Längere Enthaltung von Speisen wegen des Klimas weniger beschwerlich ist als bei uns, findet sich das F. als uralter religiöser Gebrauch. Verzichtleistung auf den Genuß des Fleisches und berauschender Getränke gehört ebenso wesentlich zur brahmanischen Askese wie zu den guten Werken des Buddhismus. Besonders aber war, wie schon Herodot weiß, das F. in Ägypten, dem Stammland so vieler religiöser Gebräuche und Vorstellungen des Altertums, im Schwange. Die Ansicht, daß der Leib das Gefängnis der Seele und je üppiger, desto fesselnder für dieselbe sei, führte hier und anderswo zur Beschränkung auf die einfachste Kost; Schweinefleisch und einige andre Speisen waren vielfach, um mit der leiblichen die psychische Verunreinigung abzuwehren, gänzlich verboten. Dagegen ist es für die positive Schätzung irdischer Lebensgüter und für den nüchternen Realismus der Religion Zoroasters bezeichnend, daß hier das F. keine solche Stätte im religiösen Thun gewonnen hat. Auch bei Griechen und Römern finden sich nur ganz vereinzelte, wohl auf Ägypten zurückweisende Beispiele dafür, wie das der Pythagoreer, welche zwar das Fleisch nicht ganz mieden, vorzugsweise aber von Honig, Brot und Wasser lebten. Namentlich aber findet sich der Gebrauch des Fastens bei den Israeliten und zwar als Ausdruck der „Demütigung“. Das F. ist hier seiner Grundbedeutung nach Symbol der Trauer, tritt daher gewöhnlich in Begleitung von Sack und Asche auf. Als Verordnung des mosaischen Gesetzes finden wir es nur für den einzigen Fall des Versöhnungstags, ohne daß jedoch ausdrücklich eine gänzliche Enthaltung von Speisen gefordert wird. Später findet sich das F. mehr als freiwillige Buße der Gesamtheit in Unglücksnöten, in der Zeit nach dem babylonischen Exil mehr und mehr auch als verdienstliches Werk. In diesem Sinn fasteten die Pharisäer zweimal in der Woche, und auch bei den Essäern bildete das F. ein wesentliches Stück ihrer Askese. Im jüdischen Kalender aber stellten sich allmählich vier Fasttage zum Gedächtnis unglücklicher Nationalbegebenheiten ein, zu denen sich im Lauf der Zeit noch ein fünfter gesellte, der 13. Adar. Später unterschied man ganze und halbe Fasttage; bei erstern währt die gänzliche Enthaltung von Speise und Trank vom Anbruch des Tags bis zum Anbruch der Nacht (dem Sichtbarwerden der Sterne), nur am Versöhnungstag von Abend bis Abend. Zu einem förmlichen System ausgebildet finden wir das Fastenwesen im Talmud.

Auch in der christlichen Kirche kam teils im Anschluß an die Disziplin der Synagoge, teils infolge des frühen Eindringens essäischer und heidnischer Askese das F. auf, trotzdem daß Jesus sich über die Fastengebote weggesetzt hatte (Matth. 6, 16–18; 9, 14–17). Der älteste aller den Christen eigentümlichen und allgemein gefeierten Fasttage ist der Todestag Jesu, und zwar währte das Karfreitagsfasten von Freitag nachmittags bis Sonntag früh 40 Stunden. Hieraus entwickelte sich seit dem 4. Jahrh. wegen Matth. 4, 2 (2. Mos. 34, 18; 1. Kön. 19, 8) die große 40tägige Fastenzeit vor Ostern (Quadragesima, jejunium quadragesimale). Den Anfang derselben machte der Montag nach Sexagesimä; die Sonnabende der sieben ersten Wochen, die Sonntage und das Fest Mariä Verkündigung waren frei. An den Fasttagen nahm man nur des Abends ein einfaches Mahl ein ohne Fleisch. Außerdem verlangten Sitte und Gesetz die Entfernung alles Kirchenschmucks, Trauerkleidung, Einstellung rauschender Vergnügungen, Aufschub schwebender Streitigkeiten und der Hochzeiten, fleißiges Beten und häufige Teilnahme an der Feier des heiligen Abendmahls. Besonders heilig und feierlich war die letzte Woche vor Ostern (Hebdomas magna, große Woche). Im Widerspruch mit der alten Sitte und der griechischen Kirche pflegte die römische Kirche schon im 4. Jahrh. regelmäßig an jedem Sonnabend zu fasten und infolgedessen die 40tägige Fastenzeit erst mit dem Aschermittwoch zu beginnen. Der Sonnabend, ursprünglich ein Vigilientag, trat so an die Stelle des Mittwochs, welcher als der Tag, wo angeblich die Juden ihren Mordanschlag auf Jesum faßten, bisher gleich dem Freitag ein wöchentlicher Fasttag gewesen war und in der griechischen Kirche noch ist. Beide Tage, Mittwoch und Freitag (Stationen genannt, indem man sie als die Wachtzeiten der Christen im Kampf gegen den Bösen ansah), kommen in dieser Bedeutung schon bei Tertullian vor; man fastete an ihnen bis nachmittags 3 Uhr (semijejunia); nur die festliche Zeit zwischen Ostern und Pfingsten gestattete eine Ausnahme. Außer diesen jährlichen und wöchentlichen F. gab es in der alten Kirche noch außerordentliche, bei besondern Veranlassungen von den Bischöfen verordnete. Das Anachoreten- und Mönchswesen konnte die Überschätzung des Fastens nur fördern; es erhielt zugleich mit Beten und Almosengeben den Rang eines an und für sich guten und verdienstlichen Werkes und wurde folgerecht als ein Hauptstück des christlichen Lebens überhaupt behandelt. Von allgemeinen Fastenzeiten, welche die Kirche nun den alten neu hinzufügte, sind die wichtigsten: die Adventsfasten, seit dem 6. Jahrh., in der griechischen Kirche vom 15. Nov. (dem Tag nach dem Feste des Apostels Philipp, daher Philippsfasten) bis zum 24. Dez., in der lateinischen Kirche anfangs mit dem Sonntag nach Martini (11. Nov.) beginnend (daher Martinsfasten), später bald fünf, bald nur vier Wochen vor Weihnachten während; die Apostelfasten zum Andenken an den Märtyrertod der Apostel, von den Griechen Petersfasten genannt, vom Montag nach dem Sonntag nach Pfingsten bis zum Peter-Paulstag (29. Juni); die Vorbereitungsfasten auf Mariä Himmelfahrt oder Himmelfahrtsfasten der griechischen Kirche, vom 1. bis 14. Aug.; die bloß in der römisch-katholischen Kirche eingeführten Buß-, Bet- und Fasttage, welche teils Rogationes heißen und auf die drei Tage vor Christi Himmelfahrt fallen, teils unter der Benennung Quatember zu Anfang der vier Jahreszeiten abgehalten werden, und die mit F. verbundenen Vigilien, von denen jedoch die griechische Kirche nur drei: vor Epiphania, Johannis Enthauptung und Kreuzeserhöhung, begeht. Alle F. werden in der griechischen Kirche noch heute mit der alten Strenge gehalten. Während der 40tägigen Osterfasten sind vom Montag nach Sexagesimä an nur Mehl- und Pflanzenspeisen, in den drei letzten Tagen der Karwoche nur Brot und Wasser erlaubt.

Die römisch-katholische Kirche hat von der alten Strenge jetzt sehr viel nachgelassen. Viele ihrer ehemaligen Fastenzeiten sind ganz aufgehoben, die Beobachtung der beibehaltenen ist wesentlich erleichtert worden. Zwar soll während derselben nur alle 24 Stunden eine magere Mahlzeit gehalten werden, allein die Erlaubnis, dazu Fische, Eier, Milch [67] und Butter (s. Butterbrief) zu verwenden, verhilft den Wohlhabendern zu einer recht üppigen Fastenspeise. Auch sind Leute unter 21 Jahren, Schwangere, Säugende, Kranke, Altersschwache, Soldaten, Reisende und mit schwerer Körperarbeit Beschäftigte, außer am Aschermittwoch und Karfreitag, nicht zu einer Verringerung der gewöhnlichen Kost verpflichtet, und selbst andre kann der Bischof oder der Pfarrer von der Enthaltung vom Fleisch dispensieren (Fastendispens). Die wichtigsten F. der heutigen römischen Kirche sind: die große Fastenzeit vor Ostern (s. oben), für deren Feier in der Regel eine besondere bischöfliche Verordnung (Fastenmandat) erlassen wird; die Quatember (quatuor tempora anni), jedesmal Mittwochs vor Reminiscere (Frühlingsfasten), vor Trinitatis (Sommerfasten), nach Crucis oder Kreuzeserhöhung (Herbstfasten) und nach Luciä in der dritten Adventswoche (Winterfasten), nach dem bekannten Distichon: Post Luciam, Cineres, post sanctum Pneuma Crucemque Tempora dat quatuor feria quarta sequens, auch Fronfasten (angariae) genannt, weil man im bürgerlichen Verkehr diese Quartale zur Bestimmung der Termine für die Entrichtung der Abgaben benutzte; die Vigilien oder die Tage unmittelbar vor großen Festen (heilige Abende); alle Freitage des Jahrs, wenn nicht das Christfest auf einen fällt, und alle Sonnabende mit Ausnahme der sogen. fetten in der Zeit von Weihnachten bis Lichtmeß (2. Febr.). Geboten ist auch gänzliche Nüchternheit vor dem Genuß des heiligen Abendmahls und vor der Firmung, den Geistlichen namentlich vor der Messe. Strenger und häufiger sind die F. in den Klöstern, wo man noch die Advents- und Apostelfasten, die zwei Stationen (Freitag und Sonnabend) und viele andre von der Ordensregel besonders beliebte Fasttage hält. Manche Orden, z. B. die Kartäuser, genießen das ganze Jahr hindurch bloß Vegetabilien. Von den Fasttagen im strengen Sinn des Wortes sind in der römischen Kirche die Enthaltungstage verschieden, wie die Freitage und Sonnabende, sowie die Vigilien einiger Feste, an denen zwar das Essen erlaubt, aber Fleisch und Fett verboten ist. Die Reformatoren billigten das F. als „eine feine äußerliche Zucht“, verwarfen es aber als äußere Satzung und machten auch hier das Prinzip der Innerlichkeit und Gewissensfreiheit geltend. So dauerte die alte Sitte noch lange in der protestantischen Kirche fort, erst seit der Mitte des 18. Jahrh. verschwand sie fast gänzlich. Jetzt fastet man nur hier und da noch an den Morgen der Buß- und Kommuniontage. Noch zu erwähnen sind die F. der Mohammedaner. Der Koran ordnet dafür den Monat Ramasan an als die Zeit, in welcher er selbst vom Himmel gekommen; noch heute essen und trinken dann die Gläubigen, wenigstens solange die Sonne scheint, absolut nichts. Außerdem halten die Muselmanen auch freiwillige F. an heiligen Tagen, namentlich am 10. Moharram, dem Versöhnungsfest. Alle Fastenübungen gelten für verdienstlich und sühnend; die eines heiligen Tags oder eines Tags im Ramasan sind mehr wert als ein 30tägiges F. zu andern Zeiten. Dagegen unterscheiden sich auch heute noch in Indien die Parsi von den sie umgebenden Anhängern Mohammeds und Manus sehr bemerkbar durch Nichtfasten. Wie bei ihnen der Grundsatz herrscht, daß dem Leib sein Recht werden müsse, im übrigen aber der Zweck des Lebens in der Arbeit gesucht wird, so spricht sich umgekehrt in dem Fastengebot von vornherein ein bezeichnendes Mißtrauen bezüglich der Vereinbarkeit der geistigen und der leiblichen, der religiösen und der profanen Zwecke des Daseins aus, und insofern bildet das F. einen sichern Maßstab für die ethische Grundansicht einer Religion. Vgl. Liesmayr, Entwickelung der kirchlichen Fastendisziplin (Münch. 1877).


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 313314
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[313] Fasten. Nachdem das F. in den letzten Jahren zu einer Art Kunstleistung und öffentlichen Schaustellung geworden war und der Amerikaner Tanner eine Menge jüngerer Nachfolger in Succi, Merlatti, Cetti u. a. gefunden, hat man die dabei stattfindenden Veränderungen des Stoffwechsels nach wissenschaftlichen Methoden geprüft und dabei freilich nur die vorauszusehende Thatsache feststellen können, daß ein mehrwöchentliches F. bei regelmäßiger Wasserzufuhr unter sonst guten Lebensverhältnissen angängig ist, aber natürlich nur unter beständiger Abnahme des Körpergewichts, wonach die Nachrichten von jahrelanger Nahrungsenthaltung frommer Büßer beurteilt werden müssen. Der junge Italiener Merlatti dehnte unter Aufsicht eines ärztlichen Komitees in Paris seine Nahrungsenthaltung (1886) bis auf 50 Tage aus, und man konnte dabei feststellen, daß die in den ersten Tagen starke Abnahme des Körpergewichts sich fortdauernd verminderte, wahrscheinlich infolge der in der erstern Zeit stärkern Ausspülung von Kochsalz, entbehrlichen Gewebsprodukten und Abfallstoffen aus den Zeiten der reichlichen Ernährung. So betrug der Harnstoff, das Endprodukt der Eiweißzersetzung in den flüssigen Ausscheidungen, beim Beginn des Fastens täglich 26 g, ging aber nach einigen Wochen auf 4 g herunter, als Zeichen, daß sich der Körperhaushalt bei weitem sparsamer einrichtete. In der ersten Hälfte der Fastenzeit verlor er 4 kg an Gewicht, während der Norweger Cetti, an welchem unter Leitung von Virchow, Senator, Zuntz u. a. im folgenden Jahr (1887) ein Hungerversuch in Berlin angestellt wurde, schon nach elf Tagen (mit denen der Versuch abgebrochen wurde) einen Gewichtsverlust von 6,75 kg erlitten hatte. Die Körpertemperatur blieb dabei in der normalen Höhe und stieg nur nach 7–8 Tagen bei vorübergehendem Unwohlsein auf 37,4° C. Merkwürdig war die Zunahme der weißen Blutkörperchen, deren Zahl auf 400,000 auf das Kubikmillimeter stieg, während der Hämoglobingehalt des Bluts abnahm. Ähnliche Ergebnisse lieferten Parallelversuche, die Laborde in Paris an Hunden anstellte. Ein 15,5 kg wiegender Hund, dem man Wasser gab, fastete 40 Tage, ohne an Munterkeit einzubüßen, und verlor dabei in den ersten 20 Tagen 6 kg, in den zweiten 20 Tagen nur noch 2 kg Körpergewicht.

Für die Diätetik und Gesundheitslehre ergiebiger als diese Feststellungen sind die Versuche, welche der russische Arzt v. Seeland über die Nachwirkung der zeitweisen Nahrungsentziehung auf die Ernährung ausübt. Er beobachtete anfänglich an Tauben und Hühnern, denen er in bestimmten Pausen einen Fasttag verordnete, und es ergab sich, daß sie trotzdem an Körpergewicht mehr und namentlich an Eiweißstoffen zunahmen als Vergleichstiere, die solchen Hungerkuren nicht unterworfen, sondern regelmäßig gefüttert wurden. Es scheint, daß man dabei an eine bessere Ausnutzung der Nährstoffe nach solchen Unterbrechungen denken muß. Später setzte er diese Versuche an sich selbst fort und behauptet in einem darüber im „Biologischen Zentralblatt“ 1887 erstatteten Bericht, daß er nach Einführung eines wöchentlichen 36stündigen Fastens, welches später auf ca. 24 Stunden ermäßigt wurde, nicht nur ein schweres chronisches Nervenleiden überwunden habe, sondern sich [314] auch einer bessern Gesundheit erfreue als vor 15 Jahren. Die Wirkung fällt, soweit es sich nicht um die bloße Beseitigung von Verdauungsstörungen handelt, um derentwillen sich Hunde und andre Tiere zeitweise das strengste F. auferlegen, wahrscheinlich unter den Begriff der Exzeßwirkung, die man früher in der Redensart ausdrückte, daß man „der Natur einen Stoß geben“, d. h. alle Jahre einmal zur Ader lassen oder (wofür Hippokrates als Autorität angeführt wurde) alle Monate sich einmal berauschen müsse. Der Körper kommt, wie dies H. Kühne in seinem Werk über „Die Bedeutung des Anpassungsgesetzes für die Therapie“ (Leipz. 1878) dargelegt, durch die plötzlich veränderte Lebensweise mit seinen gesamten Funktionen aus dem stabilen und vielleicht schädlichen Gleichgewichtszustand in ein labiles Gleichgewicht, aus dem die Rückkehr in normale Zustände leichter ist als unter Fortsetzung der gewohnten Lebensweise mit ihren Schädlichkeiten. Der Erfolg der Luftveränderungen, Badekuren etc. wird in derselben Erschütterung und Unterbrechung der gewohnten Lebensweise gesucht. Die gebotenen F. der Religionsstifter wären somit gleichzeitig als eine diätetisch wohlthätige Maßregel aufzufassen.