Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Faktoreien“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 3
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Faktoreien. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 3. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Faktoreien (Version vom 02.08.2021)

[3] Faktoreien (franz. Factoreries oder Factories, engl. Factories, ital. Fattorie), Handelsniederlassungen in fremden, namentlich überseeischen, noch auf niederer Kulturstufe stehenden und wenig rechtssichern Ländern, welche meist mit großen Niederlagen für ein- und auszuführende Waren verbunden und besondern, mit entsprechenden Vollmachten versehenen Beamten (Faktoren) unterstellt sind. Aus solchen von mächtigen Handelsgesellschaften angelegten F., welche sich allmählich über größere Gebiete ausdehnten, sind mehrfach größere Kolonien entstanden. Konnte die Hansa ihrer Zeit Faktoreien, welche sich verschiedener Vorrechte erfreuten, in England (London), Norwegen (Bergen), Rußland (Nowgorod) etc. unterhalten, so kommen solche heute nur noch in Afrika, im südlichen Teil Asiens, dann im Norden Amerikas (Faktoreien der Hudsonbaigesellschaft) vor.