MKL1888:Fahrzins
[1021] Fahrzins (Fahrpfennige, Fahrgeld), eine auf gewissen Grundstücken lastende Abgabe, welche bei Vermeidung des Verlustes des Grundstücks jährlich an einem bestimmten Tag entrichtet werden mußte; heutzutage meistens abgelöst.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 5 (1886), Seite 1021 | |||
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[1021] Fahrzins (Fahrpfennige, Fahrgeld), eine auf gewissen Grundstücken lastende Abgabe, welche bei Vermeidung des Verlustes des Grundstücks jährlich an einem bestimmten Tag entrichtet werden mußte; heutzutage meistens abgelöst.