MKL1888:Fabriksparkassen
[1005] Fabriksparkassen, Sparkassen, welche den Zwecken der Arbeiter einer Fabrik oder überhaupt einer größern Unternehmung dienen sollen. Sie sind meist vom Arbeitgeber errichtet, um die Arbeiter zur Sparsamkeit aufzumuntern, ihre Interessen enger an die Unternehmung zu fesseln und damit auch die letztere zu fördern. Die Einlagen bestehen aus freiwilligen oder auch aus solchen Beiträgen der Arbeiter, welche Bedingung für Zuschüsse des Arbeitgebers sind, dann aus den Zuschüssen des letztern, welche in verschiedenen Formen (feste Summe, Prozentsatz vom Geschäftsgewinn) u. unter verschiedenen Bedingungen gewährt werden können. Statuten und Verwaltung solcher Kassen haben sich im wesentlichen nach örtlichen und persönlichen Verhältnissen, dann nach Höhe und Art der vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge etc. zu richten. Wo hinreichende anderweitige Gelegenheit zur sichern Anlegung von Ersparnissen geboten ist, noch mehr, wo kein genügendes Vertrauen zwischen Arbeiter und Unternehmer besteht, sind F. nicht am Platz. Im übrigen kann eine Fabrikkasse, welche die Einzahlungen erleichtert, segensreich wirken, indem sie die Vermittelung zwischen dem Arbeiter und einer größern Sparkasse übernimmt.