MKL1888:Exemplifizieren
[960] Exemplifizieren (lat.), durch Beispiele erweisen, erläutern; auf etwas als Beispiel hinweisen; Exemplifikation, Erläuterung durch Beispiele; exemplificatio documenti, beglaubigte Abschrift einer Urkunde.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 5 (1886), Seite 960 | |||
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[960] Exemplifizieren (lat.), durch Beispiele erweisen, erläutern; auf etwas als Beispiel hinweisen; Exemplifikation, Erläuterung durch Beispiele; exemplificatio documenti, beglaubigte Abschrift einer Urkunde.