MKL1888:Etatmäßiger Stabsoffizier

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Etatmäßiger Stabsoffizier“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 878
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Etatmäßiger Stabsoffizier. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 878. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Etatm%C3%A4%C3%9Figer_Stabsoffizier (Version vom 06.01.2023)

[878] Etatmäßiger Stabsoffizier, bei jedem Regiment der Stabsoffizier, der kein Bataillon etc. hat, bei der Infanterie stets Oberstleutnant, bei den andern Waffen der jüngste Major; steht zur Verfügung des Regimentskommandeurs, ist Vorsteher der Handwerkerabteilung wie der Bekleidungskommission.