MKL1888:Etatmäßiger Stabsoffizier
[878] Etatmäßiger Stabsoffizier, bei jedem Regiment der Stabsoffizier, der kein Bataillon etc. hat, bei der Infanterie stets Oberstleutnant, bei den andern Waffen der jüngste Major; steht zur Verfügung des Regimentskommandeurs, ist Vorsteher der Handwerkerabteilung wie der Bekleidungskommission.