Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Erstattung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 307
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Erstattung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 307. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Erstattung (Version vom 13.12.2024)

[307]  Erstattung (Restitution, Rückerstattung), der Rückersatz zu viel erhobener Einnahmen, insbesondere derjenige, welcher vor Abschluß und Einlieferung der Rechnungen an die Kontrollbehörde (Oberrechnungskammer) erfolgt. Da an den bücherlichen Eintragungen keine Korrekturen durch Radierungen oder Streichungen vorgenommen werden dürfen, so ist die E. in Ausgabe zu stellen.