MKL1888:Entweihung
[681] Entweihung, im allgemeinen s. v. w. Entheiligung, im speziellen kirchenrechtlichen Sinn, mit Beziehung auf Kirchen, Altäre etc., Gegensatz der Konsekration, wieder aufzuheben durch die sogen. Rekonziliation.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 5 (1886), Seite 681 | |||
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[681] Entweihung, im allgemeinen s. v. w. Entheiligung, im speziellen kirchenrechtlichen Sinn, mit Beziehung auf Kirchen, Altäre etc., Gegensatz der Konsekration, wieder aufzuheben durch die sogen. Rekonziliation.