MKL1888:Elektrische Sicherungen
[231] Elektrische Sicherungen, Vorrichtungen, welche elektrische Leitungen stromlos machen, falls sie durch irgend einen Unfall (Kurzschluß) mehr Strom führen, als sie nach Maßgabe ihres Querschnitts aushalten können; sie haben den Zweck, die Leitungen vor dem Glühendwerden zu bewahren, eine Feuersgefahr für das Gebäude auszuschließen. Die Sicherungen bestehen aus kleinen Stücken eines leicht schmelzbaren Metalls, welche in die einzelnen Zweigleitungen eingefügt und in ihren Größenverhältnissen so bemessen sind, daß sie bei einer Stromstärke schmelzen, welche die Leitungen übermäßig erhitzen würde; sie verursachen also beim Schmelzen eine Unterbrechung der Leitungen. Durch Einschalten solcher Sicherungen in jedem einzelnen Zweige einer Anlage ist jeder Zweig für sich geschützt; tritt in irgend einem Zweige eine Störung dieser Art auf (Kurzschluß), so wird nur dieser Zweig ausgeschaltet, während die andern nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Als Material für Sicherungen werden meist Bleistreifen verwendet, welche in den verschiedensten Gehäusen (Porzellandosen etc.) untergebracht sind.