Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Droit“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 154
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Droit. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 154. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Droit (Version vom 25.05.2021)

[154] Droit (franz., spr. drŏa), Recht, Rechtswissenschaft; d. coutumier, Gewohnheitsrecht im Gegensatz zum d. écrit, geschriebenen Recht, worunter namentlich das römische Recht verstanden wird; droits civils, im französischen Recht die Rechte, welche nur dem zustehen, der in Frankreich das Indigenat hat, im Gegensatz zu droits des gens, den Rechten, welche einem jeden Menschen als solchem beigelegt werden; d. d’aubaine, Heimfallsrecht, Fremdlingsrecht, das besonders in Frankreich vordem gültige Recht, dem zufolge der Nachlaß der Fremden dem Fiskus zufiel (s. Fremdenrecht). Auch bedeutet D. s. v. w. öffentliche Abgabe, namentlich Abgabe für Ein- und Ausfuhr von Waren; Droits réunis, vereinigte Gebühren, in Frankreich eine von geistigen Getränken, Tabak, Salz, Spielkarten, gedruckten Musikalien, öffentlichen Fuhrwerken etc. zu erhebende Art Abgaben. Die Verwaltung derselben besorgt eine sogen. „Régie des droits réunis“, der nebenbei auch die Erhebung der städtischen Oktrois zukommt.