MKL1888:Drittelsdeckung
[152] Drittelsdeckung nennt man die Deckung eines festen Bruchteils (gewöhnlich ein Drittel) der von einer Bank ausgegebenen Noten durch Barvorrat, während der Rest durch die sogen. Bankdeckung (sichere Wertpapiere) sichergestellt wird. Diese Art der Deckung ist im Gegensatz zu England, Österreich, Nordamerika in den meisten Ländern, insbesondere auch in Deutschland, durchgeführt. Vgl. Banken, S. 327.