MKL1888:Disziplinarvergehen
[6] Disziplinarvergehen, diejenigen Vergehen der Beamten, welche nicht im gerichtlichen Strafverfahren, sondern im Disziplinarweg verfolgt und geahndet werden (s. Disziplinargewalt).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 5 (1886), Seite 6 | |||
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[6] Disziplinarvergehen, diejenigen Vergehen der Beamten, welche nicht im gerichtlichen Strafverfahren, sondern im Disziplinarweg verfolgt und geahndet werden (s. Disziplinargewalt).