MKL1888:Disziplinarhof
[6] Disziplinarhof, in Preußen eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen der vom König oder von den Ministern angestellten Beamten eingesetzte Behörde in Berlin. Für das Deutsche Reich tritt zur zweitinstanzlichen Entscheidung in Disziplinarstrafsachen gegen Reichsbeamte ein D. in Leipzig zusammen, bestehend aus Mitgliedern des Reichsgerichts und des Bundesrats (s. Disziplinargewalt).