MKL1888:Diskontinuität
[1015] Diskontinuität (lat.), Mangel an Zusammenhang, Verbindung. – Im parlamentarischen Sprachgebrauch versteht man unter dem Prinzip der D. den Grundsatz, wonach jede Session einer parlamentarischen Körperschaft für sich ein abgeschlossenes und selbständiges Ganze bildet. Daher müssen Gesetzesvorlagen, welche in der abgelaufenen Session nicht erledigt wurden, in der folgenden Session neu eingebracht werden, wofern die Regierung daran festhält, dasselbe gilt von Anträgen und Petitionen; auch können die Arbeiten einer Kommission des Parlaments aus der einen Session nicht in der nächsten einfach wieder aufgenommen und fortgesetzt werden.