MKL1888:Diplomatisches Korps

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Diplomatisches Korps“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 1008
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Diplomatisches Korps. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 1008. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Diplomatisches_Korps (Version vom 09.07.2021)

[1008] Diplomatisches Korps (Corps diplomatique), die Gesamtheit der diplomatischen Vertreter fremder Staaten bei einem Souverän. Regelmäßig werden nur die eigentlichen Gesandten (s. d.) hierzu gerechnet, Konsuln und sonstige diplomatische Agenten nicht. Da die Gesandten der einzelnen Staaten verschiedene und oft sehr weit auseinander gehende Interessen verfolgen, so kann von einer eigentlichen Körperschaft oder rechtlichen Korporation der diplomatischen Vertreter der verschiedenen Staaten bei einem und demselben Souverän nicht wohl die Rede sein. Nur bei gewissen zeremoniellen Gelegenheiten bilden sie eine äußerliche Gemeinschaft, so bei Krönungen, Hoffesten, Gratulationen, Eröffnung der Ständeversammlungen u. dgl. Der Vortritt und die Wortführung gebührt hierbei demjenigen Gesandten erster Klasse, welcher am längsten bei der betreffenden Regierung akkreditiert ist, dem Ältesten (Doyen) des diplomatischen Korps. Doch wird bei den katholischen Mächten meist dem päpstlichen Nunzius der Vorrang gelassen. In Deutschland sind gegenwärtig auch die Mitglieder des Bundesrats (s. d.) zum diplomatischen Korps der Reichshauptstadt zu rechnen.