Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Diplōm“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 1006
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Diplōm. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 1006. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Dipl%C5%8Dm (Version vom 02.03.2021)

[1006] Diplōm (diplōma, griech.), eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort D. während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich, denn alle jene Staatsschriften, welche jetzt Gegenstand der Urkundenlehre oder sogen. Diplomatik sind, wurden damals mit Charta, Pagina, Literae etc. bezeichnet. Erst im 17. Jahrh. kam das Wort D. wieder in Aufnahme, und zwar führte es Mabillon (durch ein Werk „De re diplomatica“) in den wissenschaftlichen Sprachgebrauch und Joachim in die deutsche Sprache ein. Es bedeutete damals alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen, besonders solche, welche einer ältern Zeit angehörten. Seitdem die Diplomatik deutsche Bearbeiter gefunden, ist das Wort Urkunde für D. herrschend geworden; dagegen erhielt D. die Bedeutung einer solchen schriftlichen Erklärung, welche zur Beglaubigung irgend eines Vorgangs oder Beschlusses von seiten der dabei beteiligten Personen absichtlich und beweiskräftig ausgestellt worden ist. In engerer Bedeutung sind Diplome Urkunden über Erteilung akademischer Würden, des adligen Standes oder über die Aufnahme in gelehrte Gesellschaften. Diplomatarium (Chartularium), eine Sammlung von Abschriften oder Abdrücken alter Urkunden. Vgl. Leist, Urkundenlehre (Leipz. 1882).