Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Dezernént“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 922
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Dezernént. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 922. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Dezern%C3%A9nt (Version vom 08.01.2023)

[922] Dezernént (lat.), dasjenige Mitglied einer Behörde oder eines sonstigen Kollegiums, welches dem letztern über eine zu erlassende Verfügung oder über einen zu erteilenden Bescheid oder über einen sonst zu fassenden Beschluß Bericht erstattet (referiert). Dezernat, Berichterstattung; auch Bezeichnung für die Unterabteilungen einer Behörde, welche für die Bearbeitung der einzelnen Fächer eingerichtet sind, so z. B. bei der kaiserlichen Admiralität in Deutschland.