MKL1888:Deutsche Farben

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Deutsche Farben“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 732
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Deutsche Farben. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 732. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Deutsche_Farben (Version vom 14.03.2023)

[732] Deutsche Farben. Die alte deutsche Reichssturmfahne bestand aus einem goldenen Banner mit einem zweiköpfigen schwarzen Adler im Felde, der des Kaisers Hauswappen auf der Brust trug; sie wurde an roter Stange mit silberner Spitze getragen. Dieselbe bestand bis zum Ausgang des Mittelalters, als Reichsfarben galten nach ihr Schwarz und Gelb (Gold). Erst die aus der patriotischen Begeisterung der Freiheitskriege hervorgegangene deutsche Burschenschaft wählte 1815 die Trikolore „Schwarz-(Karmesin)Rot-Gold“ als Symbol des deutschen Vaterlandes zu ihrem Abzeichen. Ob bei dieser Wahl nur der zufällige Geschmack eines patriotisch begeisterten Mädchens (Amalie Nitschke), welche der Studentenschaft Jenas die erste schwarz-rot-goldene Fahne verehrte, oder das alte Reichsbanner, dessen goldenes Feld häufig auch von einem roten Streifen durchzogen war, den Ausschlag gegeben, gilt als streitige Frage. Die bald eintretende Verfolgung der Burschenschaften als des Herdes demagogischer Umtriebe zog jedoch auch deren Abzeichen in ihren Bereich, und ein Bundesbeschluß vom 5. Juli 1832 verbot das Tragen von Bändern, Kokarden etc. in diesen Farben. Gerade die Bedeutung, welche sie hierdurch erlangten, bewirkte, daß die liberalen deutschen Patrioten Schwarz-Rot-Gold als die Nationalfarben anerkannten, und verhalf ihnen in der Bewegung von 1848 zu glänzendem Sieg. Am 9. März d. J. wurde durch Bundesbeschluß der alte deutsche Reichsadler mit der Aufschrift „Deutscher Bund“ als Bundeswappen angenommen und gleichzeitig damit die Farben Schwarz-Rot-Gold zu Farben des Deutschen Bundes erhoben. Jedoch mit Reaktivierung des Deutschen Bundes fand diese Glanzperiode der deutschen Farben bereits ihr Ende, ja in verschiedenen Staaten verfiel das Tragen derselben von neuem der polizeilichen Verfolgung. Erst bei Wiederbeginn der nationalen Bewegung wurde die „deutsche Trikolore“ von neuem zum Nationalsymbol erhoben, und während des Frankfurter Fürstentags 1863 wehten sie stolz über dem Sitz der Bundesversammlung. 1866 wurden sie dann offiziell von den Bundesregierungen, welche sich gegen Preußen erklärt hatten, als gemeinsames Zeichen anerkannt, und das 8. deutsche Armeekorps, die „deutsche Reichsarmee“, trug im Kriege gegen Preußen als Feldzeichen eine schwarz-rot-goldene Armbinde. Als die preußenfeindliche Partei in Deutschland unterlag, ward bei der Gründung des Norddeutschen Bundes die Trikolore „Schwarz-Weiß-Rot“ (die beiden ersten Farben offenbar mit Rücksicht auf die Landesfarben Preußens, die letzte, weil sie in den Landesfarben mehrerer andrer Staaten vorkommt) zum offiziellen Banner des Bundes bestimmt und ging von ihm 1871 auf das neue Deutsche Reich über. – Schwarz-Rot-Gold (Gelb) ist Landesfarbe der reußischen Fürstentümer, Schwarz-Gold-Rot diejenige des Königreichs Belgien. Vgl. Fürst Hohenlohe, Die deutschen Farben Schwarz-Gold-Rot (Stuttg. 1866); Hildebrandt, Wappen und Banner des Deutschen Reichs (Berl. 1870); Pallmann, Zur Geschichte der deutschen Fahne und ihrer Farben (das. 1871); „Die Kaiserfarben“ (Wiesbad. 1871).