MKL1888:Dampfkesselüberwachung

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Dampfkesselüberwachung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Dampfkesselüberwachung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 19 (Supplement, 1892), Seite 165166
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Dampfkesselüberwachung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 19, Seite 165–166. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Dampfkessel%C3%BCberwachung (Version vom 27.12.2022)

[165] Dampfkesselüberwachung.[WS 1] Die Überwachung der Dampfentwickler ist in den einzelnen deutschen Bundesstaaten bezüglich der Beamten, welche dieselbe auszuführen haben, sehr verschiedenartig geregelt. In Preußen allein liegt dieselbe gegenwärtig sechs verschiedenen Kategorien von Beamten ob, indem sie durch Baubeamte, Bergrevierbeamte, technische Eisenbahnbeamte, staatlich angestellte Dampfkesselrevisoren, die Ingenieure der Dampfkesselüberwachungs-Vereine und Ingenieure einiger Dampfkesselbesitzer ausgeführt wird. Um in dieser Beziehung nun eine größere Einheitlichkeit zu schaffen, anderseits die durch ihre eigentlichen Berufsobliegenheiten schon genug in Anspruch genommenen, gleichzeitig aber den bei weitem größten Teil der preußischen Dampfkessel überwachenden Baubeamten von diesem Nebenamt zu entlasten, beschloß die preußische Regierung schon 1883, den Baubeamten die Überwachung der Dampfkessel ganz abzunehmen und dafür eine größere Zahl technisch gebildeter Dampfkesselrevisoren anzustellen. Doch wurden die dafür im Etat ausgesetzten Gelder vom Abgeordnetenhaus nicht bewilligt und dafür die Regierung aufgefordert, einen Plan über die Neuorganisation der D. vorzulegen und dabei in Erwägung zu ziehen, ob nicht durch weitere Ausbildung der Dampfkesselüberwachungs-Vereine, etwa mit entsprechender Änderung des Gesetzes vom 3. Mai 1872, die Sicherheit des Dampfkesselbetriebes und die Überwachung der Dampfkessel betreffend, der beabsichtigte Zweck besser erreicht werden könnte. Die preußische Regierung hat seitdem unausgesetzt diese Angelegenheit im Auge behalten und mit den interessierten Personen und Körperschaften Beratungen gepflogen, namentlich auch der Thätigkeit der privaten Dampfkesselüberwachungs-Vereine eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet und dem weitern Ausbau derselben mehrere wichtige Zugeständnisse gemacht. Die Folge hiervon war, daß im Staatshaushaltsetat für 1891/92 eine Summe von 450,000 Mk. als Einnahme aus Gebühren für Dampfkesselrevisionen eingesetzt wurde, die bisher den mit diesen Revisionen betrauten Baubeamten direkt zuging. Die Überwachung der Dampfkessel soll diesen Beamten ganz abgenommen werden und auf die Gewerberäte oder Gewerbeinspektoren übergehen; die Gebühren dafür sollen vom Staat eingezogen werden. Die Durchführung dieser Organisation wird nun aber nicht plötzlich, sondern allmählich erfolgen, da für die sofortige Durchführung die erforderliche Zahl befähigter Beamten nicht vorhanden sein würde, auch die Übertragung der Dampfkesselrevisionen von Baubeamten auf die Gewerbeinspektoren nicht sofort eintreten darf, um die Härten, welche für erstere immerhin damit verbunden sein werden, zu mildern. Darum soll die Überweisung der Dampfkesselrevisionen an die Gewerbeinspektion nach Regierungsbezirken erfolgen, in der Weise, daß sie in den Bezirken, für welche sie in Angriff genommen wird, sofort auch vollständig durchzuführen ist, und zwar wird die Umwandlung im Verlaufe von 4 Jahren vollendet sein. Demnach hatte die Überweisung der Dampfkesselrevision an die Gewerbeinspektion im J. 1891 nur in den Regierungsbezirken Arnsberg und Düsseldorf zu erfolgen, weil diese neben Berlin die industriell bedeutendsten sind und für sie diese Maßregel am leichtesten durchzuführen ist, denn Baubeamte sind im Regierungsbezirk Düsseldorf überhaupt nicht mehr und im Regierungsbezirk [166] Arnsberg nur noch in sehr geringem Umfang mit der Kesselrevision betraut. Im J. 1892 ist die Überweisung der D. an die Gewerbeinspektion von Westfalen, der Rheinprovinz und in den Bezirken Berlin und Potsdam in Aussicht genommen. Im dritten Jahre soll dieselbe erfolgen in den Regierungsbezirken Frankfurt, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Schleswig; im vierten Jahre endlich in den Regierungsbezirken Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marienwerder, Stettin, Köslin, Stralsund, Bromberg, Posen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück und Aurich.

Über die Thätigkeit der preußischen Dampfkesselüberwachungs-Vereine für das Jahr 1890 gibt folgende Tabelle Aufschluß:

Dampfkessel und Dampffässer (Dampfkochtöpfe und andre mit Dampf gespeiste Apparate).
Namen oder Sitz der Vereine Anzahl am 30. Dezember 1890 Äußere Revisionen Innere Revisionen Druckproben Untersuchung von Unfällen Vor­prüfung von Kon­zessions­gesuchen Bau­polizei­liche Ab­nahme
Dampf­kessel Dampf­fässer Dampf­kessel Dampf­fässer Dampf­kessel Dampf­fässer Neue Kessel Dampf­fässer Dampf­kessel Dampf­fässer
Aachen 659 53 750 53 290 21 142 20 2 50 44
Barmen 844 11 1650 432 3 134 4 1 65 74
Berlin 1381 181 1865 18 538 77 187 80 1 138 108
Bernburg 1002 394 1844 535 347 250 67 32 94
Breslau 2869 430 3009 2 1437 29 457 32 1 150 261
Danzig 733 127 1043 127 356 2 87 12 79 82
Düsseldorf 1178 71 1686 117 655 16 248 35 16 2 116 157
Frankfurt a. O. 1525 433 2077 26 884 233 274 131 1 75 100
M.-Gladbach 659 52 1242 80 335 6 127 11 33 30
Halle a. S. 1105 101 2112 110 622 27 176 8 66 106
Hamburg 1351 129 1173 80 589 74 253 62 10 1 195 151
Hannover 1503 162 2094 707 42 272 22 1 81 138
Kaiserslautern 1624 94 1659 21 770 22 222 35 1 184 188
Kassel 231 7 248 7 114 7 62 7 16 24
Königsberg i. Pr. 716 80 717 74 299 67 120 67 1 55 65
Magdeburg 3017 409 4126 1802 39 719 74 6 1 349 432
Neuwied 435 4 719 162 1 54 2 22 34
Offenbach a. M. 1074 25 1322 681 205 13 4 71 94
Posen 1090 285 1387 57 602 18 206 12 1 33 51
Siegen 652 7 1588 7 286 142 7 24 54
Stettin 1210 128 1477 5 733 127 179 14 80 104
Stuttgart 855 14 836 13 739 3 405 1
Zusammen: 25713 3197 34624 797 13568 1161 4921 766 43 7 1914 2391

Außerdem waren noch 2830 Zentrifugen unter der Aufsicht der Vereine, an denen 1192 Revisionen außer Betrieb und 923 Revisionen im Betrieb stattfanden. Die Vereine leiten ferner 12 Heizerschulen mit 513 Schülern (Aachen 1 mit 12 Schülern, Danzig 2 mit 121 Schülern, M.-Gladbach 1 mit 45 Schülern, Kaiserslautern 4 mit 201 Schülern, Königsberg i. Pr. 1 mit 41 Schülern, Magdeburg 1 mit 50 Schülern, Stettin 2 mit 35 Schülern). An Arbeiten haben die Vereine noch ausgeführt: 468 Materialprüfungen an Kesseln, 15 an Apparaten, 525 Bauüberwachungen an Dampfkesseln, 958 Prüfungen nicht revisionspflichtiger Apparate, 125 Verdampfungsversuche, 373 Indikatorversuche, 21 Bremsversuche an Dampfmaschinen, 925 schriftliche Gutachten über Dampfbetrieb, 90 Fabrikrevisionen für Berufsgenossenschaften. Die Mitgliederzahl belief sich auf 10,764 (Aachen 288, Barmen 327, Berlin 523, Bernburg 322, Breslau 930, Kassel 130, Danzig 331, Düsseldorf 392, Frankfurt a. O. 737, M.-Gladbach 312, Halle a. S. 364, Hamburg 728, Hannover 754, Kaiserslautern 977, Königsberg i. Pr. 419, Magdeburg 894, Neuwied 144, Offenbach a. M. 532, Posen 519, Siegen 175, Stettin 574, Stuttgart 342), die Anzahl der Beamten auf 22 Oberingenieure, 68 Ingenieure, 6 Assistenten, 1 Maschinenmeister, 4 Lehrheizer.

Anmerkungen (Wikisource)