Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Czyhlarz“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 396
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Czyhlarz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 396. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Czyhlarz (Version vom 05.06.2021)

[396] Czyhlarz (spr. zychlarsch), Karl, Ritter von, Rechtslehrer, geb. 17. Aug. 1833 zu Lobositz in Böhmen, studierte zu Prag Rechtswissenschaft und begab sich nach einer kurzen Praxis als Advokaturkonzipient nach Berlin, um sich für die Dozentur des römischen Rechts auszubilden, wurde sodann Studienpräfekt am Theresianum in Wien, 1863 außerordentlicher und 1869 ordentlicher Professor des römischen Rechts in Prag. Er schrieb: „Das römische Dotalrecht“ (Gießen 1870); „Zur Lehre von der Resolutivbedingung“ (Prag 1871); „Grundriß der Institutionen“ (das. 1879); „Zur Geschichte des ehelichen Güterrechts im böhmisch-mährischen Landrecht“ (Leipz. 1883). Dem böhmischen Landtag gehört C. als verfassungstreuer Abgeordneter seit 1866 an. Im J. 1879 wurde er in den erblichen Ritterstand erhoben.