Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Corpus delicti“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 287
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Corpus delicti. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 287. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Corpus_delicti (Version vom 03.06.2021)

[287] Corpus delicti (lat.), der Thatbestand (s. d.) eines Verbrechens, d. h. die Gesamtheit der Merkmale, die notwendig zum Begriff eines Verbrechens gehören; auch Bezeichnung für die verletzte Person oder Sache sowie für die Werkzeuge, durch die das Verbrechen begangen wurde, und wohl auch für die sichtbaren Spuren eines Verbrechens.