MKL1888:Corpus catholicorum

Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Corpus catholicorum“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 287
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Corpus catholicorum. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 287. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Corpus_catholicorum (Version vom 09.07.2021)

[287] Corpus catholicorum (lat.), die Gesamtheit der katholischen deutschen Reichsstände, sofern sie sich dem Corpus evangelicorum (s. d.) gegenüber zu einer für sich bestehenden Körperschaft verbunden hatten. In diesen Versammlungen der katholischen Reichsstände führte Kurmainz als erster Reichsstand, wie auf den Reichstagen, das Direktorium. Sie kamen indes nur selten vor, weil die katholischen Stände, die ohnedies auf den Reichstagen durch ihre Mehrzahl das Übergewicht hatten, schon im Kaiser einen natürlichen Schutzherrn und im Papst ein allgemeines Kirchenoberhaupt hatten, welche, die Gerechtsame der Kirche vertretend, die erforderlichen Vereinigungspunkte bildeten, sobald es sich um ein gemeinsames Zusammenwirken handelte. Nur einigemal sahen sich die katholischen Stände veranlaßt, unter diesem Namen zusammenzutreten, den sie sich in einem Schreiben vom 16. Nov. 1700, worin sie dem Kaiser ihren zur Wahrung ihrer Interessen nach eignem Gutdünken veranstalteten Zusammentritt kundthaten, ausdrücklich beilegten.