MKL1888:Contrōra
[198] ✽ Contrōra („Gegenstunde“, v. lat. contra u. hora), in Süditalien Bezeichnung der Nachmittagsstunden von 2–4 Uhr als der Zeit allgemeiner Geschäftsruhe in der heißen Jahreszeit (sonst auch „meriggiata“ genannt).
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 198 | |||
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[198] ✽ Contrōra („Gegenstunde“, v. lat. contra u. hora), in Süditalien Bezeichnung der Nachmittagsstunden von 2–4 Uhr als der Zeit allgemeiner Geschäftsruhe in der heißen Jahreszeit (sonst auch „meriggiata“ genannt).