Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Chorbischöfe“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 75
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Chorbischöfe. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 75. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Chorbisch%C3%B6fe (Version vom 25.05.2024)

[75] Chorbischöfe (Chorepiscopi, griech.; Landbischöfe, Episcopi ruris), in der alten christlichen Kirche die selbständigen Bischöfe größerer Landgemeinden im Orient, die aber, durch die Konzile des 4. Jahrh. immer mehr in ihren Rechten beschränkt, den Bischöfen unterstellt wurden und sich nur bis ins 6. Jahrh. erhielten. Im Abendland begegnen wir den Chorbischöfen zuerst im 8. Jahrh. und zwar im Frankenreich als Gehilfen der Bischöfe sowohl in den zum gedeihlichen Fortgang der Mission errichteten neuen Bistümern als auch in der Verwaltung der bischöflichen Diözesen und bei Verrichtung der Amtshandlungen. Diese fränkischen C. sind von den orientalischen völlig verschieden und waren auch keineswegs nur Landgemeinden vorgesetzt. Sie gerieten seit Mitte des 9. Jahrh. mit ihren Diözesanbischöfen in Kompetenzstreitigkeiten, welche, da auch die pseudo-isidorischen Dekretalen sich gegen sie wandten, im 10. Jahrh. zur Auflösung des Instituts führten.