Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bulletin“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 624625
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Bulletin. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 624–625. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Bulletin (Version vom 27.02.2021)

[624] Bulletin (franz., spr. büll’täng; ital. Bulletino, lat. Bulla), Bekanntmachung, durch welche in größern oder kleinern Zeiträumen über eine Angelegenheit Nachricht gegeben wird; insbesondere der tägliche Bericht von Ärzten über den Gesundheitszustand einer hohen Person; dann der zur Veröffentlichung bestimmte Bericht eines Generals an seine Regierung über den Ausgang einer Schlacht (in welcher Beziehung besonders an die aufsehenerregenden [625] Bulletins der großen Armee Napoleons I. zu erinnern ist). Endlich führen auch die regelmäßigen Berichte über die Sitzungen der Akademien und gelehrten Gesellschaften sowie die Sammlungen der von ihren Mitgliedern gelieferten wissenschaftlichen Abhandlungen öfters den Titel Bulletins. Bekannt wegen des Reichtums ihres Inhalts sind z. B. die „Bulletins“ der Petersburger Akademie sowie das „Bulletino“ des Archäologischen Instituts zu Rom. Auch die offizielle Sammlung der Gesetze und Verordnungen der französischen Republik führte seit ihrem Beginn (14. Frimaire des Jahrs II) den Titel „B. des lois“. In noch umfassenderm Sinn wird das Wort von Franzosen und Italienern als Aufschrift für Zeitschriften wissenschaftlichen Inhalts gebraucht. – Bulletinist, Bulletinschreiber, -Verfasser.