Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Buchkredit“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 579
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Buchkredit. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 579. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Buchkredit (Version vom 03.08.2022)

[579] Buchkredit heißt der Kredit, welchen der Warenverkäufer gewährt, indem er den kreditierten Kaufpreis in seine ordnungsmäßig geführten Geschäftsbücher einträgt, eine wichtige Form für Beurkundung von persönlichen Kreditgeschäften.