MKL1888:Bruder
[503] Bruder, in der eigentlichen Bedeutung eine Person männlichen Geschlechts, die mit einer andern von einerlei Vater und Mutter abstammt (rechter, vollbürtiger B., frater germanus); dann auch eine solche, die mit einer andern bloß denselben Vater oder dieselbe Mutter hat (Halbbruder, Stiefbruder, frater uterinus oder consanguineus, je nachdem die Mutter oder der Vater gemeinschaftlich ist). Fälschlich werden auch Kinder aus ganz verschiedenen Ehen, die gar nicht blutsverwandt miteinander sind, Brüder (Stiefbrüder) genannt, wenn sich der Vater des einen mit der Mutter des andern ehelich verbunden hat (zusammengebrachte Kinder).