MKL1888:Brautexamen
[369] Brautexamen, im kath. Kirchenrecht die durch Gewohnheit oder Diözesanverordnungen eingeführte Besprechung des Geistlichen mit den Brautleuten, in welcher sich der Pfarrer von den Religionskenntnissen der Verlobten und über etwanige Ehehindernisse unterrichten, zugleich aber auch den Verlobten eine Belehrung über ihre ehelichen Pflichten angedeihen lassen soll. Das B. ist teilweise auch in der protestantischen Kirche beibehalten, z. B. in Württemberg.