Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Blutaberglaube“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 19 (Supplement, 1892), Seite 108110
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Blutaberglaube. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 19, Seite 108–110. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Blutaberglaube (Version vom 01.11.2022)

[108] Blutaberglaube. Allgemeine Erfahrungen und der ganzen Menschheit gemeinsame Opfergebräuche mußten nicht allein zu der wahren Erkenntnis führen, daß Blut „ein besonderer Saft“ sei, sondern ein Saft von großer Wirksamkeit nach den verschiedensten Richtungen. Die dem Jäger und dem Krieger sich aufdrängende Beobachtung, daß mit dem Blute das Leben dahinströmt, mußte die nicht bloß den Juden eigentümliche Lehre erzeugen, daß in dem Blute die Seele, Gesinnung, Individualität, Rasse, Gesundheit und Krankheit wohne, und daher vermischen fast bei allen Völkern zwei Menschen, die einen Bund fürs Leben schließen, ihr Blut, entweder, wie es in Afrika geschieht, indem sie es sich gegenseitig einimpfen, oder sie lassen es gemeinsam in eine Grube rinnen, wie die alten Germanen thaten, saugen es aus kleinen, sich gegenseitig beigebrachten Wunden, wie die alten Meder, Lydier, Armenier, Iberer und Iren, oder trinken das vermischte mit Wein, wie die alten Skythen, Mongolen, Romanen und Ungarn. Herodot, Plutarch u. Sallust schildern den letztern Brauch auch noch bei Griechen und Römern zur Verkettung von Verschwörern, z. B. unter den Bundesgenossen des Tarquinius Superbus und Catilina. Wenn bei diesen Blutbrüderschaften der Gedanke eines untrennbaren Seelen- und Herzensbündnisses im [109] Vordergrunde stand, wenn einer ähnlichen Idee die Nekromantie oder Totenbeschwörung, die Belebung der Schatten durch vergossenes Blut, zu Grunde lag, so mußte der wohl allen niedriger stehenden Völkern gemeinsame Gebrauch, durch Opferung von Menschen oder stellvertretenden Tieren den Zorn guter und böser Gottheiten zu versöhnen, einem ungeheuern Kreise abergläubischer Gebräuche seinen Ursprung geben. Denn wir sehen in dem betreffenden Zeremoniell immer das Blut des Opfers die Hauptrolle spielen; nur in seltenen Fällen wurden die Opfer erdrosselt oder unmittelbar dem Feuer übergeben, denn bei der Entsühnung kam es auf das den Altar benetzende Blut an, in vielen Fällen wurden die Opfernden selbst mit dem Blute bespritzt, ja bei den alten Taurobolien und Mithras-Opfern betraten die zu Entsühnenden eine Erdgrube, über welcher das Opfertier sein Blut hergeben mußte.

Einem natürlichen Gedankengang mußte dabei fast unausweichlich der Schluß entspringen, daß zu solchen Entsühnungen vor allem das Blut unschuldiger Wesen, von Kindern, Jünglingen und Jungfrauen, nicht das mannigfach befleckte Blut älterer Individuen tauglich sein müßte, und dieser Anschauung entsprach nicht nur der Gebrauch der Kinder- oder Erstlingsopfer, die Sage vom Opfer Abrahams, der Iphigenie und von den Kindertributen, welche die Athener nach Kreta zu liefern hatten, sondern auch die zahlreichen abergläubischen Verwendungen vom Blut unschuldiger Kinder und Jungfrauen zur Heilung hartnäckiger Krankheiten, wie namentlich des Aussatzes. Schon alte jüdische Bibelerklärer erläutern die Nachricht von dem Auszug der Juden aus Ägypten damit, daß der Pharao aussätzig gewesen und jeden Abend und Morgen das Blut von 150 israelitischen Kindern gefordert habe, um darin zu baden. Auch Plinius (XXVI,1,5) kannte diese Sage, obwohl er die dem Volke unheilvolle Krankheit des Pharao als Elefantiasis bezeichnet. Moses von Chorene und Cedrenus berichten dieselbe Sage von Konstantin d. Gr., der aber bei dem Jammern der Mütter auf das Blutbad verzichtet und nun durch die Gnade Gottes gesund wird; in der in vielen Formen umlaufenden Sage von den beiden Freunden (Amicus und Amelius) tötet der eine seine fünf Kinder, um mit deren Blute den andern von der Miselsucht (Aussatz) zu befreien; in der Geschichte der Hirlanda soll König Richard von England nicht nur das Blut eines neugebornen Kindes äußerlich anwenden, sondern auch dessen Herz roh verzehren, um den Aussatz zu vertreiben. In der Dichtung des Hartmann von der Aue vom „armen Heinrich“ und der altfranzösischen Gralssage wird das Blut einer reinen Jungfrau zur Heilung des Aussatzes verlangt. Hierher gehören auch die Bäder in frischem Tierblut und das Einhüllen kranker Glieder und ganzer Körper in die Häute frisch geschlachteter Tiere. Das Jungfrauenblut, und zwar nicht bloß das durch Verwundung erlangte, sondern auch das Menstrualblut, spielt in der Volksmedizin eine große Rolle. Im Altertum galt es für giftig, und die Naturvölker haben großen Abscheu davor, aber im Mittelalter galt es als Hauptmittel zur Vertreibung von Hautunreinigkeiten (Flechten, Krätze, Muttermälern, Pestdrüsen, Leberflecken und Warzen) sowie als Liebesmittel, wobei es aber innerlich beigebracht werden mußte.

Auch die Epilepsie, welche man im Altertum als eine von Dämonen erregte Krankheit (Besessenheit) betrachtete, glaubte man nur durch den Genuß warmen Menschenblutes heilen zu können, und Plinius erzählt (XXVIII,1,2) daß Fallsüchtige das Blut zum Tode verwundeter Fechter aus der Wunde wie aus einem lebendigen Becher tranken, um den Lebensodem des Opfers der Arena mit einzusaugen, und solange es bei uns öffentliche Hinrichtungen auf dem Schafott gab, wiederholten sich die Szenen, daß Angehörige solcher Kranken hinzustürzten, um das warme Menschenblut aufzufangen. Mannhardt berichtete noch aus den letzten 30 Jahren von Fällen, in denen bei den Kassuben das Blut vermeintlicher Hexen zur Heilung der von ihnen erzeugten Krankheiten angewandt wurde, und aus den polnischen Distrikten Westpreußens kamen vor 20 Jahren noch Fälle zur gerichtlichen Verhandlung, in denen das halbverfaulte „Blut“ der sogen. Vampyre (s. d., Bd. 16), d. h. ausgegrabener und heimlich enthaupteter Leichen, von den Familienangehörigen genossen wurde. Dieser Aberglaube leitet zu demjenigen der Benutzung von Leichenteilen, namentlich der Totenhand über, die im Volke als das letzte Mittel zur Beseitigung von Feuermälern, bösartigen Geschwüren, Krebsleiden und Flechten galten, welche man damit bestrich, damit sie ebenso dahinschwinden sollen, wie nachher in der Erde die Totenhand verwest.

Gehört dieser Wahn aber mehr in das Kapitel von der Sympathie und zu dem von Paracelsus und van Helmont gepriesenen Wunderglauben an die Kraft der Mumie, so schließen sich die noch in unsern Tagen fort und fort erfolgenden Morde schwangerer Frauen an den schrecklichen Wahn von der Wunderkraft des unschuldigen Blutes ungeborner Kinder. Diebe und Mörder glauben sich unsichtbar machen zu können oder das Fliegen zu lernen, schußfest zu werden und niemals ergriffen werden zu können, wenn sie das Blut ungeborner Kinder, die aber männlichen Geschlechts sein müssen, genossen und deren noch warme, zuckende Herzen verzehrt haben. Es ist, als wollten sie sich damit einem bösen Dämon weihen, der diese Doppelmorde von ihnen verlangt, damit er sie nachher beschütze. Manche begnügen sich auch mit Blut und Fleisch ungetaufter Kinder oder kleiner Mädchen, wie ein 1888 in Oldenburg abgeurteilter Verbrecher. Aus den Fingern oder dem Fette der ungebornen Kinder glauben sie außerdem die sogen. Diebslichter verfertigen zu können, welche nur mit Milch löschbar sein, die Leute, während sie beraubt werden, in tiefem Schlaf erhalten und den Dieb unsichtbar machen sollten. Noch 1865 wurde in Elbing ein Verbrecher abgeurteilt, der zu diesem Zweck einem Mädchen ein handgroßes Stück Fleisch aus dem Leibe geschnitten, dasselbe zur Verfertigung eines solchen Lichtes ausgebraten und die „Grieben“ nach seinem Geständnis verzehrt hatte. Die noch in unsern Tagen vorkommenden, oft unbegreiflich erscheinenden Massenmorde von weiblichen Personen und Kindern in bestimmten Gegenden scheinen meist durch einen derartigen Aberglauben veranlaßt worden zu sein.

Zu einer andern und doch im Sinne verwandten Klasse von Aberglauben gehört die Beschuldigung des rituellen Mordes kleiner Kinder, um deren Blut für religiöse Opfer bei verschiedenen Religionsgesellschaften zu verwenden. Diese Beschuldigung wurde zu oft wiederholten Malen im römischen Reiche gegen die Christen erhoben und führte dann bei dem das Volk furchtbar aufreizenden Charakter einer solchen Anklage zu blutigen Christenverfolgungen. Justinus Martyr, Tertullian und andre Kirchenväter versuchten vergeblich, ihre Gemeinden [110] gegen so abenteuerliche Beschuldigungen zu verteidigen. Minucius Felix hat den Inhalt der Anklage am eingehendsten wiedergegeben. In der geheimen Versammlung werde dem neu aufzunehmenden Mitglied ein unschuldiges, mit Opferkorn bedecktes Kind vorgesetzt und von demselben, den man zu scheinbar harmlosen Stichen in das Opferkorn auffordere, getötet. „Darauf schlürfen sie gierig dessen Blut, verteilen wetteifernd die Glieder unter sich und verbünden sich durch dieses schauerliche Opfermahl zu unverbrüchlichem Stillschweigen.“ (Minucius Felix, „Octavius“, Kap. 8.) „Wir heißen die verruchtesten Menschen wegen des geheimnisvoll geübten Brauches, Kinder zu morden und zu verzehren“, klagt der Kirchenvater Tertullian in seiner Apologie (Kap. 7), und Justinus Martyr schreibt, um den Römern den Widersinn dieser Anklage klar zu machen, in seiner zweiten Apologie (Kap. 12): „Wir könnten unsre Zusammenkünfte Mysterien des Kronos nennen; wir könnten, wenn wir uns, wie die Rede geht, mit Blut füllten, das für eine Verehrung nach Art eures Jupiter Latiaris erklären und wären in euern Augen gerechtfertigt.“

Trotzdem diese Blutbeschuldigung zuerst gegen die Christen vorgebracht wurde, benutzte man sie im Mittelalter zu oft wiederholten Malen, um die Leidenschaften des Volkes gegen die sich verhaßt machenden Juden aufzureizen. Schon unter den Vorwänden der Judenaustreibung aus Frankreich unter Philipp II. (1180–1223) spielte der Grund, daß sie alljährlich in der Karwoche einen Christen ermordeten, seine Rolle, und es scheint, daß die Zeremonie der vier Becher Rotwein, die dem Andenken der von dem aussätzigen Pharao ermordeten jüdischen Kinder nach der oben erwähnten Sage gewidmet wurden, ebenso zum Anknüpfungspunkt der Beschuldigung gegen die Juden wurde, wie die Abendmahlsfeier bei den Christen. Wo immer zur Osterzeit ein christliches Kind oder ein Erwachsener verschwand oder ermordet gefunden wurde, erhob sich das Gerücht, er sei der jüdischen Passahfeier geopfert worden; er habe sein Blut zum Osterbrot und Wein hergeben müssen, und dann war eine große Judenhetze und Plünderung die unausweichliche Folge. Die ermordeten Kinder wurden heilig gesprochen, wie der Knabe Simon von Trient (1475) und der heil. Werner am Rhein, dem zu Bacharach und an andern Orten Kapellen errichtet wurden. Eine neue Nüance erfuhr die Blutbeschuldigung, nachdem auf der vierten Lateransynode (1215) die Transsubstantiationslehre festgelegt war und durch das Wunder einer wirklichen Verwandlung der Hostien in Blut besiegelt wurde, wie in der von Raffael gemalten Messe von Bolsena oder beim Wunderblut zu Wilsnack in der Altmark (1388). Das zeitweilige Auftreten eines blutrote Zersetzungsprodukte liefernden Spaltpilzes, der von Ehrenberg als Wundermonade bezeichnet und in neuerer Zeit genau untersucht worden ist (s. Blutendes Brot, Bd. 3, S. 76), an den in feuchten Sakristeien aufbewahrten Hostien mag die erste Veranlassung zu diesem Wunderglauben gegeben haben; fortan treten häufige Beschuldigungen auf, die Judengemeinde oder einzelne Mitglieder hätten sich durch Bestechung der Kirchendiener geweihte Hostien zu verschaffen gewußt, um zu sehen, was an dem christlichen Dogma Wahres sei, und hätten so lange mit Nadeln oder Pfriemen hineingestochen, bis reichlich Blut herausgeflossen sei. Die Juden wurden dann eingekerkert, durch Anwendung der Folter zu Geständnissen gebracht, dem Nachrichter übergeben, und das Ende des Prozesses bildete mehr als einmal eine große Judenverfolgung. So wurden 1540 zu Berlin 34 Juden wegen einer solchen Beschuldigung hingerichtet, und ähnliche Prozesse haben an vielen Orten stattgefunden. Vergeblich erhoben aufgeklärte Päpste, wie Benedikt XII., gegen das Blutwunder zu Passau (1338) und Ganganelli (Clemens XIV.) gegen diese Beschuldigung der Juden ihre Stimme, vergeblich verteidigten selbst Renegaten, wie der aus dem Streite mit Erasmus bekannte und durch Hutten lächerlich gemachte Pfefferkorn, seine ehemaligen Glaubensgenossen gegen die Beschuldigung, es auf Christenblut abgesehen zu haben, denn wir haben ein Neuaufleben dieser Beschuldigungen in den Tagen des hochwogenden Antisemitismus nicht nur im Sensationsprozeß von Tisza Eszlar (1882), sondern noch in jüngerer Zeit in den Judenverfolgungen in Rußland, auf Korfu (1891) und in Xanten (1891) erlebt. Einige christliche Fanatiker, wie Rohling („Meine Antwort an die Rabbiner“, Prag 1883) und Desportes („Les mystères du sang chez les juifs“, Par. 1890), haben sogar noch in jüngster Zeit den Versuch gemacht, die Wahrheit der Beschuldigung, daß die Juden christliche Kinder zu rituellen Zwecken töten, aus dem Talmud und andern jüdischen Religionsschriften zu erweisen. Ihren Gegnern, unter denen sich auch verschiedene christliche Geistliche, wie der Missionar Biesenthal und der Professor der Theologie, H. L. Strack, befanden, ist es nicht schwer geworden, die absolute Grundlosigkeit dieser Beschuldigungen zu erweisen. Natürlich sind die Juden von den allgemein herrschenden Vorstellungen des Blutaberglaubens nicht überall frei geblieben, aber was ihre Religionsvorschriften anbetrifft, so kann man sich leicht aus 3. Mos. 17, 10–14 und vielen andern Stellen der Bibel überzeugen, daß wohl keine Religion strengere Vorschriften gegen den Blutgenuß besitzt, als gerade die jüdische. „Und welcher Mensch, er sei vom Hause Israel oder ein Fremdling unter euch, irgend Blut isset, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn mitten aus seinem Volke rotten.“ Der Talmud und die andern das alte Gesetz ergänzenden Sammlungen fügen noch viele Vorschriften hinzu, welche mit größter Peinlichkeit die Entfernung jeder Blutspur von zum Genuß bestimmtem Fleisch warmblütiger Tiere (Vierfüßer und Vögel) anordnen, und es bezeichnet einen hohen Grad von Verblendung, zu glauben, eine Religion, die mit solchem Abscheu den Genuß von Tierblut verdammt und Zuwiderhandelnde mit Ausstoßung bedroht, könne den Genuß von Menschenblut erlauben! In seinem großen Ritualkodex ordnet Moses Maimonides (1135–1204) sogar an, daß jemand, der beim Brotessen (infolge von Zahnblutung) auf seinem Brote Blut bemerkt, dasselbe sorgsam abkratzen muß. Außerdem ist den Juden jede Nutznießung vom Körper eines Toten verboten, höchstens das Haar darf er nach Maimonides nehmen, weil dies nicht zum Körper gehört. Vgl. Strack, Der B. bei Christen und Juden (Münch. 1891); Cassel, Die Symbolik des Blutes und „der arme Heinrich“ (Berl. 1882).